Der Genossenrat hat an der Sitzung vom 17. April 2018 einen Kinderrabatt beschlossen. Dieser beträgt ab dem 1. Juli 2018 CHF 30.– pro Monat und Kind bis zu dessen 16. Geburtstag. Der Anspruch auf den Rabatt gilt für sowohl für Ehepaare als auch Alleinerziehende.
Um Anrecht auf diesen Rabatt zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Wohnsitz der Kinder in einer der Liegenschaften der Genossame Dorf-Binzen
- Kopie des Familienbüchleins muss an die Verwaltung eingereicht werden
Zu beachten ist, dass der Rabatt im Folgemonat nach der Einreichung beginnt. Rückwirkend wird kein Rabatt gewährt!